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Gutachten über Gasangetriebene Motoren

Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise sind in jüngster Zeit eine Vielzahl von Autogasanlagen eingebaut worden. Durch diese Nachrüstungen sind verstärkt Motorschäden zu verzeichnen, die insbesondere auf fehlende Abstimmung der Gasanlage oder eine fehlende Eignung des Motors für den Gasbetrieb zurückzuführen sind. Auch sind Fälle von technischen Mängeln beim Einbau der Gasanlage oder eine fehlende Eintragungsmöglichkeit (TÜV-Abnahme) aufgetreten. 

Eine Eintragung der Autogasanlage gewährleistet zwar die Betriebssicherheit, dadurch ist aber keinesfalls ein einwandfreier Motorbetrieb gewährleistet. Nach dem Einbau ist eine sorgfältige Abstimmung der Anlage notwendig, worauf teilweise aus Kostengründen verzichtet wird. Für die Beurteilung solcher Schadenfälle ist zunächst eine genaue Analyse der Gasanlagen-Komponenten und der Einstellparameter notwendig, dies erfordert spezielle Kenntnisse über die am Markt befindlichen Gasanlagen. 

Für die Begutachtung des Motors stehen entsprechende Prüf- und Messgeräte sowie eine Dokumentation von Vergleichsfällen zur Verfügung.